Papst Leo XIV zur Meinungs- und Gewissensfreiheit
“Es ist (…) bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.
Aus dieser Fehlentwicklung ergeben sich leider weitere, die dazu führen, dass die Grundrechte des Menschen beschnitten werden, angefangen bei der Gewissensfreiheit. In diesem Zusammenhang ermöglicht es die Verweigerung aus Gewissensgründen dem Einzelnen, gesetzliche oder berufliche
Verpflichtungen abzulehnen, die im Widerspruch zu moralischen, ethischen oder religiösen Grundsätzen stehen, die tief in seinen persönlichen Überzeugungen verwurzelt sind: sei es die Verweigerung des Militärdienstes im Namen der Gewaltfreiheit oder die Ablehnung von Praktiken wie Abtreibung oder Euthanasie durch Ärzte und medizinisches Personal. Die Verweigerung aus Gewissensgründen ist keine Rebellion, sondern ein Akt der Treue zu sich selbst. In diesem besonderen geschichtlichen Augenblick scheint die Gewissensfreiheit zunehmend seitens der Staaten in Frage gestellt zu werden, auch von jenen, die sich auf Demokratie und Menschenrechte zu gründen bekunden.”
(Aus der Ansprache von Papst Leo XIV beim Neujahrsempfang für die Mitglieder des am Heiligen Stuhl akkreditierten diplomatischen Korps vom 9. Jänner 2026)


